Am häufigsten auftretende Brandursachen

Die Hauptursachen für Brände in den Betrieben sind:

  • unsachgemäßer Umgang mit Einrichtungen und Stoffen
  • fehlende Unterweisung der Beschäftigten
  • mangelndes Gefahrenbewusstsein beim häufigen Umgang mit  Gefahrstoffen

Folgenden Unfallschilderungen verdeutlichen dies

In einer Kfz -Reparaturwerkstatt entstand bei einem Versuch, den Motor nach einer Vergaserinstandsetzung zu starten, ein Vergaserbrand. Die Flammen erfassten die Arbeitskleidung des Beschäftigten, die bei der Instandsetzung mit Kraftstoff benetzt worden war. Ein hinzueilender Kollege erstickte die Flammen mithilfe einer Löschdecke.

Unfallfolge: Verbrennungen zweiten Grades an Händen und
Armen.

Die geschilderten Unfallereignisse mit ihren schwer wiegenden
Folgen beweisen die Notwendigkeit, Maßnahmen festzulegen,
mit denen das Entstehen von Bränden verhindert und eingetretene Brände erfolgreich bekämpft werden können.

Ursachen der Schäden: Sonstiges/Unbekannt 9%, Brandstiftung 24%, Selbstentzündung 7%, Blitzschlag 1%, Explosion 10% Menschliches Fehlverhalten 2%, Feuergefährliche Arbeiten  6%,
Überhitzung 8%, Offenes Feuer 8%, Elektrizität 25%
Durch einen Funken kam es zu einem Schwelbrand in der Späneabsauganlage einer Modelltischlerei. Die Absauganlage und der Modellboden wurden vollständig zerstört.
Beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer in einer Bauschlosserwerkstatt setzten Schleiffunken die durch Fett und Öl verschmutzte Arbeitskleidung einesBeschäftigten in Brand.
Er selbst konnte die Flammen mit der Arbeitsjacke seines Schlosseranzuges ersticken. Unfallfolge: Verbrennungen zweiten Grades am rechten Oberschenkel.

Sicherheitsanforderungen in den Regelwerken

Die Anforderungen der BG-Vorschriften, BG-Regeln, BG-Informationen und BG-Grundsätze beziehen sich insbesondere auf den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren.
Vom Unternehmer wird gefordert, alle technischen und organsatorischen Mittel einzusetzen, um dieses Ziel zu erreichen.Einschlägige Regelungen sind insbesondere in folgenden Unfallverhütungsvorschriften enthalten:

•  Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
•  Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34)

BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind
die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt. Dabei folgt die BG-Regel in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften. In sie wurden die für den Brandschutz relevanten Unfallverhütungsvorschriften

  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (BGV D 1)
  • Verarbeiten von Beschichtungsstoffen (BGV D25)
  • Arbeiten an Gasleitungen (BGV D2)
  • Gase (BGV B6)
  • Sauerstoff (BGV B7) integriert.

Darüber hinaus sind in Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, der Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung und anderen staatlichen Verordnungen, in den Bauordnungen der Länder sowiein den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik, z.B. den DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, DVGW-Regeln, weitere Einzelheiten festgelegt.