Baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz

Baulicher Brandschutz bereits bei der Planung
Je nach Größe, Beschaffenheit und Zweckbestimmung eines Bauwerkes werden unterschiedliche Anforderungen seitens der Baubehörden, der Arbeitsschutzbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Sachversicherer gestellt:

  • Die Brandgefahr muss gering gehalten werden. Mögliche Auswirkungen eines Brandes müssen beschränkt werden.
  • Den im Brandfall gefährdeten Personen ist schnelles und gefahrloses Verlassen der Arbeitsplätze zu ermöglichen.
  • Der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung zu erleichtern. Diese Anforderungen sind mit den Bedürfnissen rationeller Fertigung abzustimmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat entsprechend den im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG) festgelegten Aufgaben den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und
die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten. Sie muss bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens mitwirken.
Gleiches gilt für den Brandschutzbeauftragten. Nur rechtzeitige Einflussnahme auf Planung und Ausführung eines Bauwerkes bietet
Gewähr für zweckmäßig, wirtschaftlich und sicher gestaltete Arbeitsplätze! Demzufolge müssen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
und dem Brandschutzbeauftragten aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung die besonderen Probleme des Brandschutzes ebenso
geläufig sein wie die Betriebsverhältnisse, die richtige Lagerung der Arbeits-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Erzeugnisse und
die produktionstechnischen Besonderheiten. Optimale Maßnahmen erfordern:

  • Zusammenarbeit mit der zuständigen Baugenehmigungs- und Arbeitsschutzbehörde
  • Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr
  • Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Sachversicherer

Vorbeugender Brandschutz in Ihrem Unternehmen mit einem Brandschutzbeauftragten

Vorbeugender Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung des Brandausbruchs und der Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.  Hierzu gehören insbesondere:

  • baulicher Brandschutz, z.B. durch Auswahl der Baustoffe, Unterteilung größerer baulicher Anlagen in Brandabschnitte, z.B. durch feuerbeständige  Wände, Brandwände
  •  technischer Brandschutz, z.B. durch Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug, Installierung ortsfester Feuerlöschanlagen, Bereithalten von Fluchtwegen und Notausgängen
  •  organisatorischer Brandschutz, z.B. durch Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Bereitstellung von Einsatzwagen für die Feuerwehr und Löscheinrichtungen, Erstellen einer Brandschutzordnung, eines Brandschutzkonzeptes und eines Alarmplanes, Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Löscheinrichtungen, Brandschutzübungen. Vorbeugender Brandschutz schafft die Voraussetzungen für einen wirkungvollen abwehrenden Brandschutz.

Der abwehrende Brandschutz bei Feuer und Schwelbränden

Der abwehrende Brandschutz  umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerte, d.h. insbesondere die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und betrieblich geschulte Einsatzkräfte.