Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten und stets aktuell gehalten werden.

Solche Pläne dürfen lt. DIN nur von Personen erstellt/geprüft werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen und Tätigkeiten, die möglichen Gefahren erkennen und beurteilen können.

(lt. DIN 14095, DIN 14034-6, Format: DIN A3)

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten und stets aktuell gehalten werden.

Solche Pläne dürfen lt. DIN nur von Personen erstellt/geprüft werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen und Tätigkeiten, die möglichen Gefahren erkennen und beurteilen können.

Bei uns wird die notwenige Begehung vor Ort ausschließlich durch einen erfahrenen „Fachplaner Brandschutz“ (EIPOS, TÜV), dessen Qualifikation deutlich über der einer Sachkundigen Person liegt, durchgeführt.

Unsere Feuerwehrpläne zeichnen sich zusätzlich durch eine klare Gestaltung aus.

Dies und die enge Absprache mit dem jeweils zuständigen Brandschutzamt garantiert die Qualität unserer Pläne.

Feuerwehrpläne werden von der Feuerwehr bzw. dem zuständigen Brandschutzamt gefordert. Sie bestehen aus: Objektbeschreibung | Lageplan | Geschossplänen | Legende und enthalten alle notwendigen Angaben, die eine rasche Orientierung und das Einleitung von Brandbekämpfungs- bzw. Rettungsmaßnahmen – seitens der Feuerwehr – am und im Objekt gewährleisten.

Sie werden (in spritzwassergeschützter Form) bei der örtlichen Feuerwehr und ggf. der Brandmeldezentrale hinterlegt.

Als PDF-Datei und in gedruckter Form werden die Pläne dem Kunden und der zuständigen Brandschutzbehörde übergeben.

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.

Flucht-, Rettungs- und Zimmerfluchtpläne

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden.

Bei uns werden die notwendigen Angaben über die vorhandenen, planrelevanten techn. Einrichtungen, Flächen und Mittel zur Brand- und Unfallbekämpfung, vor Ort durch einen „Fachplaner Brandschutz“ (EIPOS, TÜV) aufgenommen.

(lt. DIN ISO 23 601, 7010-2012, 4844-2 2012; Symbole gemäß ASR A1.3/A2.3, BGV A8, Format: DIN A1-A4 und Sonderformate)

Dies und die klare Gestaltung unserer Fluchtpläne ermöglichen eine schnelle Orientierung seitens des Betrachters.

Fluchtpläne können wir in Rahmen (Größen und Ausführungen nach Wunsch) ausliefern.

Unser Montageservice sorgt für das fachgerechte Anbringen der gerahmten Pläne.

Fluchtpläne werden von der Arbeitstättenverordnung (§55), der Berufsgenossenschaft (BGV A8 §18), der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar. Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine „rechts-links“ Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Ergänzt wird der Plan durch Verhaltensregeln während eines Brandes oder Unfalls. . Diese Pläne werden an Stellen im Gebäude aufgehängt, an denen viel Personenverkehr herrscht, z.B. an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen.

Eine besondere Form der Fluchtpläne sind die Zimmerfluchtpläne im A4 Format. Diese Pläne werden in Hotels an jeder Gästezimmertür angebracht. Sie zeigen den kürzesten Fluchtweg vom jeweiligen Zimmer zum Notausgang. Dies wird durch die Beschreibung der Verhaltensregeln in Notfall (mehrsprachig) ergänzt.

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.