Die direkte Brandbekämpfung betrifft jeden

Brandbekämpfung ist Sache aller. Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb Tätigen.

Unternehmer und Führungskräfte müssen:

  • die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen
  • die zur Brandbekämpfung erforderlichen Einrichtungen schaffen und unterhalten sowie deren Benutzung üben lassen
  • die Versicherten auf die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Brandgefahren hinweisen und in der Vermeidung und Abwendung dieser Gefahren unterweisen.

Der Betriebsrat hat:
auch auf diesem Gebiet Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Brandschutzbeauftragten und die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer und den Betriebsrat bei der Durchführung dieser Aufgaben zu beraten bzw. die Vorgesetzten zu unterstützen.

Die Beschäftigten müssen:

  • den Weisungen zur Brandverhütung Folge leisten
  • durch ihr Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen unterstützen.

In größeren Betrieben hat sich der Aufbau einer Brandschutzorganisation bewährt

Sie erleichtert die Koordination aller technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Brandschutzbeauftragte werden durch fachspezifische Vorschriften im Unternehmen verstärkt gefordert. Fachliche Anforderungen und Ausbildungsumfang sind in der BG-Information „Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ (BGI 847, zur Zeit in Überarbeitung) festgelegt.

Rettungspläne zur schnellen Evakuierung

In jedem Unternehmen sollten Rettzungspläne erstellt werden, die es den im Gebäude befindlichen Personen ermöglicht, das Objekt in kürzester Zeit verlassen zu können. Bedenken Sie bitte: Selbst eine kleine Rauchgasvergiftung kann bleibende Schäden am Körper verursachen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter durch den Brandschutzbeauftragten erfolgen, damit jeder seinen Rettungsweg im Notfall kennt.

Brandschutzbeauftragte sollen den Brandschutzerantwortlichen eines Betriebes/einer Organisation, z.B. Arbeitgeber, Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben, beraten und unterstützen:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes
  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer
  • Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan
  • Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen